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Apotheke, Schwarzmarkt, Anbauvereinigung: So unterscheidet sich das Cannabis wirklich

Apotheke Schwarzmarkt Anbauvereinigung - So unterscheidet sich das Cannabis wirklich.

Erstmals nach rund 100 Jahren Cannabisverbot gibt es zwei legale Cannabis-Quellen in Deutschland: Apotheken und Anbauvereinigungen. Zudem bezieht ein Teil der Cannabis-Nutzer Blüten weiter vom Schwarzmarkt. Die Qualität unterscheidet sich gravierend.

„Was haben wir uns da nur über Jahre reingezogen?“ So oder so ähnlich dürften die Reaktionen von Cannabis-Anwenderinnen und Anwendern nach Veröffentlichung einer neuen Schwarzmarktanalyse1 ausgefallen sein: Unter rund 300 Proben von Cannabisblüten, die in Städten wie Hamburg, Dresden und Leipzig auf dem Schwarzmarkt gekauft wurden, wiesen nur zwanzig Prozent keine gesundheitsgefährdenden Stoffe auf. Der überwiegende Rest war so stark verunreinigt, dass die Blüten krank machen können.


Kot, Pestizide, Schwermetalle und Streckmittel auf Schwarzmarkt-Cannabis

So waren über 70 Prozent des untersuchten Schwarzmarkt-Cannabis mit Pestiziden wie Paclobutrazol, Chlorfenapyr und Trifloxystrobin belastet. Diese werden oft auf illegalen Plantagen eingesetzt, um Schädlinge zu bekämpfen und den Ertrag zu steigern. Im Gegensatz zum Medizinalcannabis-Anbau unterliegen sie keinen Grenzwerten. Auf jeder zweiten Blüte wurden zudem Viren wie das Rhinovirus oder das Coronavirus, Bakterien und menschlicher Kot entdeckt. Das ist auf unhygienische Zustände während des Anbaus und der Verarbeitung zurückzuführen. Arbeiter haben auf illegalen Anbau-Anlagen oft keinen Zugang zu sanitären Einrichtungen. In manchen Fällen verwenden illegale Produzenten menschliche Fäkalien oder Abwasser auch als kostengünstigen Dünger. Nach der Ernte wird das Cannabis unter unhygienischen Bedingungen gelagert und ohne geeignete Verpackung in improvisierten Verstecken transportiert. Dass auf einem Großteil der untersuchten Blüten andere Drogen wie Kokain und MDMA gefunden wurden, deutet ebenfalls auf eine kontaminierende Lagerung hin.

In der Untersuchung wurde zudem auf jeder dritten Blüte Haarspray gefunden. Haarspray wird eingesetzt, da Cannabisblüten auf dem Schwarzmarkt meist vor dem Verkauf vom Großteil des THC-haltigen Pflanzenharzes auf den Trichomen befreit werden, um es gewinnmaximierend zu Haschisch zu verarbeiten. Um den Anschein von harzreichen Blüten mit vielen Kristallen zu imitieren und das Verkaufsgewicht zu erhöhen, wird klebriges Haarspray aufgetragen. Beim Rauchen von Haarspray entstehen Kohlenmonoxid, das den Sauerstofftransport im Körper blockiert, sowie Formaldehyd und Aceton, die als hochgradig krebserregend gelten.

Auch in der Schweizer „Untersuchung von Cannabis auf Streckmittel, Verschnittstoffe, Pestizide, mikrobiologische und anorganische Kontaminationen“2 von Dr. Werner Bernhard war nur eine einzige der Schwarzmarkt-Proben aus polizeilichem Gewahrsam so rein, dass sie in einer Cannabis-Apotheke hätte verkauft werden dürfen. Neben den bereits genannten Verunreinigungen wurde eine erhöhte Schwermetallbelastung festgestellt, da die Böden, auf denen Cannabis für den Schwarzmarkt angebaut wird, nicht kontrolliert werden. Cannabis reichert Schwermetalle aus der Erde so stark an, dass Hanfpflanzen zur Bodensanierung genutzt werden. Inhaliertes Blei, Quecksilber und Arsen können das Lungen- und Blasenkrebsrisiko erhöhen, sowie die Nieren und das Immunsystem schädigen. Auf dem Schwarzmarkt tätige Anbauer nutzen zudem häufig künstliche Wachstumshormone (PGR), um größere Erträge zu erzielen. Dieses chemisch veränderte Cannabis enthält weniger Cannabinoide und potenziell schädliche Zusatzstoffe. Kurz: In der Fachliteratur finden sich zahlreiche Hinweise auf schwere Gesundheitsschäden durch gestreckte, verschimmelte oder mit Pflanzenschutzmitteln verunreinigten Cannabisprodukte3 vom Schwarzmarkt.


Fehlende regulatorische Kontrollen auch bei Anbauvereinigungen

Ein Problem, das nicht nur Cannabis vom Schwarzmarkt betrifft, sondern auch das in den frisch zugelassenen Anbauvereinigungen angebotene Cannabis, sind zum Teil starke Qualitätsunterschiede in Bezug auf den Wirkstoffgehalt. So kann es vorkommen, dass ein und dieselbe Sorte im einen Monat 20 Prozent THC aufweist, und im nächsten Monat 27 Prozent. Schon kleine Änderungen der Anbaubedingungen können diese Schwankungen auslösen. „Ob eine Pflanze ein bisschen weniger Licht abbekommt, oder etwas mehr Wasser, kann einen enormen Einfluss auf das Endergebnis haben“, sagt Biochemikerin Dr. rer. nat. Nadine Herwig von Grünhorn. Gerade bei neu etablierten Anbauvereinigungen können solche Schwankungen häufiger auftreten, da die Anbauverfahren teilweise noch nicht vollständig standardisiert sind.

Teure Analysegeräte, die professionellen medizinischen Cannabisunternehmen zur Verfügung stehen, und neben CBD- und THC-Gehalt auch Terpenanalysen ermöglichen, sind in Anbauvereinigungen in der Regel ebenfalls nicht zu finden. Daher kann die erwünschte Wirkung einer Cannabisblüte nicht so präzise ausgewählt werden, wie es bei Cannabisapotheken der Fall ist. Außerdem ist aufgrund der Neuheit der Teillegalisierung noch nicht im Detail im Cannabisgesetz (CanG) festgelegt, wie Anbauvereinigungen ihre Blüten auf Schimmel, Pestizide und Schwermetalle prüfen müssen, bevor sie diese in den Umlauf bringen. Insbesondere Grenzwerte für die im § 17 KCanG angegebenen Substanzen wurden bisher durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nicht festgelegt. Diese „Black Box“ geht mit einem Risiko für Konsumentinnen und Konsumenten einher.


So strikt werden Cannabisblüten in deutschen Apotheken kontrolliert

Den Unterschied zu medizinischem Cannabis machen die sogenannte „Gute Herstellungspraxis“ (engl. GMP) und strenge Kontrollen. Da Cannabis aus der Apotheke auch zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit teils schweren Erkrankungen und Immuneinschränkungen eingesetzt wird, sind die Grenzwerte in Europa und Deutschland entsprechend streng. Das gilt auch für Nicht-EU-Hersteller, etwa aus den USA oder Kanada, sobald sie Cannabis in Deutschland verkaufen. Auch deren Kontrollmethoden müssen von europäischen Behören GMP-zertifiziert sein. Medizinisches Cannabis fällt unter das Medizinalcannabisgesetz (MedCanG), für dessen Anwendung das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig ist. Das bedeutet, dass alle in deutschen Apotheken ausgegebenen Blüten Arzneibuchqualität haben. Sie werden immer nur von ausgebildeten Pharmazeutinnen und Pharmazeuten unter strengen Hygienebedingungen mit Mundschutz, Handschuhen, Kittel und Haarnetz verarbeitet.

Um die Reinheit darüber hinaus zu gewährleisten, sind Prüfschritte im europäischen Arzneibuch festgelegt: Die Hersteller müssen im Analysezertifikat eine Reihe von Schadstoffen prüfen und angeben. In einer Tabelle steht genau aufgeschlüsselt, dass die getesteten Substanzen wie Blei und Quecksilber, Schimmelpilze, Bakterien, Toxine und Pestizide unterhalb der Grenzwerte für Medizinalcannabis liegen. Werden die Werte überschritten, dürfen die Chargen nicht verkauft werden. Eine sachkundige Person haftet stets persönlich mit ihrer Unterschrift dafür, die Ergebnisse korrekt zu prüfen. Zusätzlich sind Apotheken verpflichtet, die Analysenzertifikate der Hersteller zu prüfen und die Cannabisblüten organoleptisch, also durch Riechen, Tasten und genaues Betrachten zu untersuchen. Daher achten Medical-Hersteller bereits beim Anbau und in der Weiterverarbeitung penibel auf hochwertiges Anbaumaterial, konstante Licht-, Wasser- und Nährstoffverhältnisse sowie auf Reinräume und Luftfilteranlagen, um sicherzustellen, dass die Blüten möglichst schadstofffrei, in gleichbleibend hoher Qualität und ohne mikrobielle Belastung produziert werden. Einige Hersteller bestrahlen die Blüten im Nachhinein, um mikrobielles Wachstum zu stoppen. Das kann sich jedoch auf die Wirkstoffqualität auswirken und wird daher in Cannabisapotheken immer angegeben.

Spezialisierte Cannabisapotheken wie Grünhorn prüfen im Wareneingang das Analysenzertifikat des Herstellers auf Vollständigkeit und Einhaltung der Grenzwerte. Eine bestimmte Anzahl von Verpackungen wird anschließend von Pharmazeutinnen und Pharmazeuten auf Geruch, Aussehen und Konsistenz geprüft. Anschließend erfolgt eine Identitätsprüfung, die den Nachweis der Wirkstoffe THC und CBD belegt. Zusätzlich misst die Grünhorn Apotheke den Terpengehalt der individuellen Cannabis-Chargen. Die genaue Terpen-, THC- und CBD-Angabe ermöglicht den Patientinnen und Patienten eine genau passende Blütenauswahl für ihre Bedürfnisse – ein weiterer großer Unterschied zum Schwarzmarkt und zu Anbauvereinigungen. Im nächsten Schritt prüfen Apothekerinnen und Apotheker jede Angabe erneut und stellen sicher, dass alle Grenzwerte eingehalten werden. Liegen die Werte für Bakterien, Schimmelpize und Hefen zu dicht am zulässigen Höchstwert, werden die Blüten mikroskopisch untersucht. Nur unbedenkliche Blüten werden in Glasbehälter in Arzneibuchqualität verpackt und an Patientinnen und Patienten verschickt.


Augen auf beim Cannabiskauf

Die Qualität von Cannabis variiert stark je nach Bezugsquelle – was erhebliche gesundheitliche Konsequenzen mit sich bringen kann. Während medizinisches Cannabis aus der Apotheke strengen Standards unterliegt, zeigt Schwarzmarkt-Cannabis gravierende Verunreinigungen auf. Diese Belastungen können Infektionen und langfristig sogar Krebs zur Folge haben. Auch die kürzlich zugelassenen Anbauvereinigungen, die noch keine verbindlichen Qualitätsstandards befolgen müssen, bieten keine umfassende Sicherheit, was Wirkstoffgehalt und Reinheit angeht. Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das: Nur kontrollierte Cannabisprodukte aus Apotheken bieten derzeit Schutz vor gesundheitsschädlichen Rückständen und Schwankungen in der Wirkstoffkonzentration. Der gesetzliche Rahmen muss noch weiterentwickelt werden, um weitere sichere Alternativen zu bieten. Der Schwarzmarkt mit seinen erheblichen Risiken bleibt eine unberechenbare Wahl.


Quellen

1 vgl. Untersuchung der Sanity Group von 2024
2 vgl. Bundesamt für Gesundheit: https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/npp/forschungsberichte/forschungsberichte-cannabis/untersuchung-cannabisverunreinigung.pdf.download.pdf/Untersuchung%20Cannabisverunreinigungen.pdf
3 Busse, Fiedler, Leichtle, Hentschel, & Stumvoll, 2008; Delourme, Delattre, Godard, Steenhouwer, & Just, 2009; Scheel, Krause, Haars, Schmitz, & Junker, 2012

Autor: Maja Hoock
Maja Hoock Autor gruenhorn.de