Kostenloser DHL-Versand ab einem Warenwert von 99,- Euro*

Medizinalcannabis auf Rezept: Was sich seit der Teillegalisierung geändert hat

Rosa Cannabisrezept

Die Verordnung von Cannabisarzneimitteln unterliegt seit der Teillegalisierung vom 01. April 2024 nicht länger dem Betäubungsmittelgesetz. Für Ärzt:innen und Patient:innen bedeutet das: Cannabis darf nun auch per „normalem“ Rezept verschrieben werden.

Was genau ist das normale Rezept aber eigentlich? Welche Angaben dürfen nicht fehlen und was für weitere Optionen zur Rezeptverschreibung gibt es? Das beantworten wir in diesem Beitrag.


Rosa-Rezept

Wurde vor der Verordnung von medizinischem Cannabis der Antrag auf Kostenübernahme seitens der Krankenkasse bewilligt, so werden die Cannbisarzenimittel auf einem rosa-farbenem Standardrezept verordnet.

  • Rezeptgültigkeit: 28 Tage


Blaues Rezept

Blaue Rezepte sind die Standardrezepte für Privatversicherte oder Privatzahler. Liegt keine Kostenübernahme seitens der Krankenkasse vor, werden Cannabisarzneimittel meist auf diesem Rezept verordnet.

  • Rezeptgültigkeit: 3 Monate

Hinweis: Ärzt:innen ohne kassenärztliche Zulassung wie beispielsweise Privatärzte oder zahlreiche Telekliniken verordnen Medikamente auf blauen Rezepten. Für die Kosten der Medikamente muss der/die Patient:in selbst aufkommen.


Grünes Rezept

Bei Empfehlung eines nicht verschreibungspflichtigen Medikaments durch den Arzt oder die Ärztin wird ein grünes Rezept ausgestellt. Diese Rezepte können sowohl Privatversicherte als auch gesetzlich Versicherte erhalten. Es muss nicht in der Apotheke vorgelegt werden, sondern ist nur als eine Art Erinnerung für Patient:innen anzusehen. Dennoch müssen Medikamente auf dem grünen Rezept selbst bezahlt werden, da es sich nur um eine Empfehlung und keine Notwendigkeit handelt.

Da auf dem grünen Rezept verschriebene Arzneimittel rezeptfrei sind, hat es anders als rote und blaue Rezepte kein Verfallsdatum.

Obwohl Cannabis ein verschreibungspflichtiges Medikament ist, verschreiben einige Ärzte auch auf grünen Rezepten. Diese werden natürlich trotzdem bei uns prozessiert.


Elektronisches Rezept

Verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen seit dem 01.01.2024 als E-Rezept verschrieben werden und dürfen nur noch in Ausnahmefällen, wie einer fehlenden technischen Anbindung oder der Verordnung von Betäubungsmitteln in Papierform ausgestellt werden.

Als Online-Apotheke benötigen wir zur Bearbeitung Ihrer Verschreibung, den Ausdruck Ihres E-Rezeptes. Diesen können Sie einfach in Ihrer Arztpraxis erfragen.

Das E-Rezept gibt an, ob es sich um ein Kassenrezept (rosa Rezept) oder ein blaues Rezept handelt.

Seit dem 01.04.2024 fällt Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz und kann demzufolge jetzt auch mittels E-Rezept verschrieben werden.

Folgende Angaben dürfen auf dem Rezept nicht fehlen:

  • Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Adresse des Patienten bzw. der Patientin
  • Krankenkassenname und Versichertennummer (entfällt bei Privatrezept)
  • Name, Anschrift und Unterschrift des Arztes oder der Ärztin (eindeutige Kennzeichnung des Verordnenden bei Gemeinschaftspraxen)
  • Datum der Ausstellung
  • Angabe der Cannabisblüte/Extrakte/Kapseln: Namentliche Verordnung unter Angabe der betreffenden Sorte zur eineindeutigen Spezifizierung. Im Live-Bestand besteht die Möglichkeit zur Einsicht des zu rezeptierenden Namens für die als vorrätig gekennzeichnete Sorte:wichtig bei Extrakten/Kapseln: Neben der Gesamtmenge ist der THC-Gehalt pro ml bzw. je Kapsel anzugeben (Bsp. Grünhorn GG 22/1 Vollspektrumextrakt [25 mg/ml] 25 ml)

Weitere Hinweise, die das Rezept enthalten muss, sind:

  • THC- und CBD-Gehalt des Cannabisprodukts
  • Dosierung und Anwendungshinweise (einschließlich Menge und Stärke des Cannabisprodukts)

Nach § 14 ApBetrO unterliegt die Apotheke der Kennzeichnungspflicht der Primärverpackung. Wurde die Dosierung nur mit dem Hinweis „Gemäß schriftlicher Anweisung“ auf dem Rezept kenntlich gemacht, so muss der Apotheke die Anweisung zusätzlich in schriftlicher Form vorliegen. Aus diesem Grund ist es ratsam von vornherein eine vollständige Dosierungsangabe auf das Rezept zu notieren

Weitere Hinweise zum Rezept einlösen bei Grünhorn finden Sie hier: Cannabis Rezept einlösen

Ausfüllhilfe Cannabisrezept

Autor: Laura
Laura  Autor Grünhorn Cannabis Apotheke
Laura arbeitet seit 2011 als Pharmazeutisch-technische Assistentin und ist seit 2021 bei Grünhorn. Zu ihren Schwerpunktthemen gehört die Prüfung der Rezepte, Patientenberatung und die Herstellung patientenindividueller Rezepturen, wie Cannabisblüten, Extrakte und Kapseln.